WINTERZEIT = UNFALLZEIT

kfz sachverständiger aachen

Wie Sie kleine Autounfälle richtig abwickeln:

Der Winter hat viele schöne Seiten. Für Autofahrer kann er allerdings auch unangenehm werden, wenn Schnee und Glatteis die Straßen in Rutschbahnen verwandeln und man nur mit äußerster Vorsicht und im Schneckentempo vorankommt. Die Unfallzahlen steigen in der kalten Jahreszeit. Denn trotz angepasstem Fahrverhalten und guten Winterreifen kommt es oft zu kleineren Unfällen, die glimpflich ausgehen und nur Blechschäden nach sich ziehen. Dennoch gibt es auch bei kleineren Unfällen einiges zu beachten:

  1. Unfallstelle räumen oder absichern

    Wenn möglich, sollte die Unfallstelle geräumt werden. Für den Fall, dass die kollidierten Fahrzeuge nicht mehr fahren können, muss die Unfallstelle abgesichert werden.Auch für einen Bagatellunfall gilt: Warnblicklicht einschalten und Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen, damit andere Autofahrer auch bei glatter Fahrbahn rechtzeitig bremsen können.

  2. Sicherstellen, dass niemand verletzt ist

    Wenn es keine Verletzten gibt, der Blechschaden nur gering ausfällt und die Schuld eindeutig ist, muss nicht zwingend die Polizei verständigt werden. Im Zweifel aber immer die Polizei einschalten.

  3. Unfallprotokoll anfertigen

Kleinere Unfälle können die Beteiligten selbst dokumentieren, z.B. mit dem Europäischen Unfallbericht. Die Vorlage (Vordruck aus dem Internet) sollte im Handschuhfach aufbewahrt werden. Fertigen Sie auch Fotos und Skizzen an.

Schadensumfang und Beweissicherung durch Kfz-Sachverständigen

Treffen Sie keine spontane Vereinbarungen und unüberlegten Entscheidungen. Holen sie sich stattdessen die neutrale Einschätzung eines Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Denn in den meisten Fällen ist es für technische Laien schwierig, die Höhe des Schadens zu beurteilen. Auch kleine Beulen oder Risse an der Stoßstange können teuer werden.Die Kosten für das Kfz-Sachverständigen-Gutachten sind von der Versicherung des Unfallverursachers erstattungspflichtig.Auch bei einem Bagatellschaden (Schadenshöhe unter 750 Euro) kann der Sachverständige ein Kurzgutachten anfertigen.

  1. Werkstatt selbst wählen

    Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung des Unfallgegners zu einem Kostenvoranschlag einer anderen Werkstatt überreden.

  2. Schaden der Versicherung melden

    Wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben, sollten Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer melden.

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